Fragen und Antworten rund um Ihre Behandlung

Wie kann ich mir eine osteopathische Sitzung vorstellen?

 

Eine Behandlung beginnt mit einem Eingangsgespräch, der Anamnese. In diesem Gespräch wird nach Ihren aktuellen und chronischen Beschwerden, nach Vorerkrankungen, Unfällen, Medikamenten und Ernährungsgewohnheiten gefragt. Darauf folgt eine ausführliche Untersuchung des ganzen Körpers. Die Osteopathie betrachtet den Körper als eine Funktionseinheit in der eine Körperregion bzw. ein Körpersystem eine andere Körperregion bzw. ein anderes Körpersystem beeinflusst. Die Verbindung stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers als Beschwerden zeigen. Im Folgenden kann es sein, dass eine Behandlung an einer Stelle durchgeführt wird, an der der Patient / die Patientin aktuell keine Symptome verspürt oder angegeben hat, da diese den Körper zur Kompensation zwingt.

 


Wieviel Zeit muss für eine Behandlung eingeplant werden?

 

Eine Behandlungseinheit für Erwachsene dauert in der Regel zwischen 35 - 55 Minuten.
Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt.
Bei Babys und jüngeren Kindern sollten Sie für den ersten Termin ebenfalls 35 - 55 Minuten einplanen. So besteht für mich die Möglichkeit die Geschichte von Mutter und Kind genau kennen zu lernen, und das Baby in Ruhe, gegebenenfalls mit Pause, behandeln zu können.
Jede Folgebehandlung bei Kindern dauert ca. 30 Minuten


Wie hoch sind die Kosten einer osteopathischen Behandlung?

 

 Die Behandlungskosten belaufen sich zum aktuellen Zeitpunkt auf:
 - ca. 98 Euro für Erwachsene
- ca. 98 Euro Erstkontakt Kinder
- ca. 60 Euro Folgebehandlung Kinder

 

Die Behandlungskosten sind nach jeder Behandlung per EC oder Überweisung zu entrichten.

Osteopathie ist eine Privatleistung. Die Kosten müssen in der Regel von dem Patienten getragen werden.


Ist eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich?

 

Private Krankenversicherungen
Private Krankenkassen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Bitte klären Sie die Modalitäten vor der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.


 
Gesetzliche Krankenversicherung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen.
In diesem Fall können Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen  einen Anteil der Behandlungskosten erstattet. Ob und unter welchen Modalitäten klären Sie bitte vor der Behandlung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erste Informationen können Sie unter folgendem Link einsehen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Informationen ist jedoch ausgeschlossen.